Zwischen den
Unterzeichnenden :
Mr et Mme TEXIER-PAUTON
loueurs la Chaumière à Pont-Nevez
29720 TREGUENNEC Besitzer
und im folgenden Vertrag als " Vermieter " bezeichnet, einerseits und
im folgenden Vertrag als " Mieter " bezeichnet,
wurden folgende
Vertragsbedingungen bestimmt und vereinbart :
hiermit vermietet
der Vermieter dem Mieter eine möblierte Ferienunterkunft, deren Besitzer
er ist, und die den Namen « Pont-Nevez « trägt und zur Gemeinde Tréguennec
gehört . Der Mieter verpflichtet sich hiermit die Vertragsbestimmungen
anzuerkennen.
Bestimmungen
Vermietet wird
in der Gemeinde Tréguennec unter dem Ortsnamen « Pont-Nevez « eine separate
Unterkunft mit Terasse für 4 bis 6 Personen mit der Nummer :
Im Parterre
: Wohnzimmer ; Küche mit Kühl- und Tiefkühlschrank, 4
elektrischen Kochplatten, Spülmaschine, Dunstabzugshaube ; Badezimmer
mit Dusche und Waschbecken ; WC getrennt ; Fernsehapparat, micro onde ,lecteur dvd, Kaffeemaschine
, Bügeleisen und Bügelbrett.
Im ersten Stock
: zwei Zimmer. Ein Zimmer mit 2 Betten, Grösse 90 Ein Zimmer
mit 1 Bett, Grösse 160 Waschküche separat.
Vertragsdauer
Der Mietvertrag
wird für die Dauer von…….Woche(n) / von……Monat(en) abgeschlossen.
Er beginnt am …………………um
15 Uhr
und endet am…………………..um 10 Uhr
ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Mieter kann nur dann eine Verlängerung des Mietverhältnisses verlangen,
wenn der Vermieter es gestattet und den Mietvertrag schriftlich verlängert.
Mietpreis
Der Mietpreis
beträgt für die Unterkunft wöchentlich :…………/ monatlich……..
Der Mieter hat
bei der Reservierung d.h. bei Vertragsunterschrift eine Anzahlung in
Höhe von……….zu leisten.
Die Restsumme ist am Einzugstag am…………. fällig.
Kosten für Wasserversorgung und Elektrizität, sowie die Kurtaxe sind
im Mietpreis enthalten.
Kaution
Als Auflage hat
der Mieter , am Tag des Einzugs ,für etwa auftretende Schäden ,eine
Kaution in Höhe von 200 € zu hinterlegen. Es besteht kein Anspruch auf
Kautionszins.
Übernahmeprotokoll
Dem beiliegenden
Inventar entsprechend werden die Mieträume möbliert vermietet mit Betten
und Bettzeug, Küchenausstattung, Gläsern, aber ohne Bett- und Küchenwäsche.
Ein Übernahmeprotokoll wird am Einzugstag ausgehändigt. Wäsche kann
jedoch gemietet werden.
Inventarliste sowie
Übernahmeprotokoll werden diesem Vertrag beigefügt und am Abreisetag
von beiden Partein abgehakt.
Laut Rechtsverordnung
N° 87-712 vom 26. August 1987 haftet der Mieter für entstandenen Schaden
und der Vermieter darf, nach Kontrolle der beiden Listen ,für die Schäden
vom Mieter vollen Schadensersatz fordern, sowohl für beschädigtes oder
zerbrochenes Mobiliar, Ausstattunng und Material, als auch für die Beschädigung
von Tapeten,Vorhängen, Teppichböden, Fensterscheiben und der Betten.
Sollte der Mieter
keine Endreinigung vorgenommen haben, so wird ein Pauschalpreis von
30 € für die Endreinigung der Mieträume berechnet.
Allgemeine
Bedingungen
Der vorliegende
Mietvertrag unterliegt der allgemeinen Immobiliengesetzeslage. Der Mieter
verpflichtet sich, diesen Vertrag anzuerkennen und einzuhalten. Sollte
der Mieter seine Verpflichtungen verletzen, dass dem Vermieter die Fortsetzung
des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann, so kann der Vermieter
den Mietvertrag auflösen , Schadensersatz fordern, ohne dass der Mieter
einen Mietnachlass erfährt.
Der Mieter verpflichtet
sich die Mieträume nicht für gewerbliches Betreiben, sondern nur für
persönliche Zwecke zu nutzen.. Der Mieter erklärt sich einverstanden,
dass ihm die Mieträume nur in der im Mietvertrag angegebenen Zeit zur
Verfügung stehen, anderenfalls wäre dieser Vertrag nicht zustande gekommen.
Der Mietvertrag
setzt voraus, dass von allen Hausbewohnern weitgehende Rücksichtsnahme
geübt wird.
Der Mieter erklärt
hiermit ausdrücklich, dass er bei Abschluss des Vertrags keinerlei Absichten
oder Gründe habe, mehr Personen als im Vertrag vereinbart, aufzunehmen.
Sollte die angegebene Personenanzahl ohne Absprache mit dem Vermieter
überschritten werden, führt dies zur sofortigen Auflösung des Mietvertrags.
Der Mieter verpflichtet
sich die Mieträume und ihre Umgebung zu respektieren. Die Mieträume
werden im einwandfreien Zustand übergeben. Er verpflichtet sich ebenfalls
ab Einzugstag binnen 24 Stunden jeden aufgetretenen Schaden zu melden,
ansonsten muss der Mieter die Reparaturkosten alleine tragen. Dies gilt
auch für die elektrischen Einrichtungen, die im einwandfreien Zustand
übergeben wurde.
Das Halten von
Katzen, Hunden und anderen Tieren ist nur mit vorheriger Erlaubnis des
Vermieters gestattet. Der Mieter haftet für alle, durch die Tierhaltung
entstehenden Schäden.
Es ist dem Mieter
untersagt, Abfälle, Reste, Tampax,Wäsche oder Küchenwasser in den Hof
, in das WC oder in die Kanalisation zu werfen. Handelt der Mieter zu
wider, trägt er die Unkosten für die Säuberung oder das Beheben der
Verstopfung.
Der Mieter verpflichtet
sich vorher, den genauen Ankunftstag mit ungefährer Ankunftszeit für
die Schlüsselübergabe anzugeben.
Sollte der Mieter
24 Stunden nach dem vereinbarten Termin , ohne den Vermieter davon informiert
zu haben, nicht eingetroffen sein, hat der Vermieter das Recht ,die
Mieträume an einen anderen Mieter zu vermieten. Die Kautionssumme steht
dem Vermieter in voller Höhe zu.
Der Mieter erklärt
sich einverstanden , die Mieträume am Abreisetag nicht zu verlassen
, ohne den Vermieter vorher darüber informiert zu haben.
Der Mieter bestätigt,
dass weder er noch seine Mitreisenden an einer ansteckenden Krankheit
leiden, Kosten im Falle einer Desinfizierung müssen vom Mieter bezahlt
werden.
Abschlussklausel
Sollte der Mieter
den Mietpreis zum vorgesehenen Datum nicht bezahlt haben oder eine Vertragsbedingung
nicht erfüllen, kann der Vermieter den Vertrag sofort ohne Gerichtsbeschluss
auflösen. Der Richter im einfachen summarischen Verfahren kann eine
Zwangsräumung erstrecken.
Wohnsitz
Die Unterzeichnenden
dieses Vertrags bestätigen, die Richtigkeit ihres angegebenen Wohsitzes.
Gültiger Gerichtsstand : Quimper.
Das Mietangebot
hat eine Gültigkeit von 15 Tagen.
Treguennec, den
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